Wissenswertes zu Papageifischen
| Stamm: Chordata - Chordatiere Unterstamm: Vertebrata - Wirbeltiere Klasse: Osteichthyes - Knochenfische Unterklasse: Actinopterygii - Strahlenflosser Überordnung: Teeostei - echte Knochenfische Ordnung: Perciformes - Barschartige Familie: Scaridae - Papageifische (früher gab es zwei Unterfamilien, seit 1994 nur noch die hier genannten Gattungen:) Gattung: Scarus (mit 45 Arten) Gattung: Chorusus (mit 15 Arten) Gattung: Sparisoma (mit 8 Arten) Gattung: Calotomus (mit 5 Arten) Gattungen: Hipposcarus und Nicholsina mit je 2 Arten Gattungen: Bolbometopon, Cetoscarus, Crypto- tomus und Leptoscarus mit je 1 Art |
benachbarte Stämme: Mollusken, Schwämme, Quallen, Nesseltiere (Korallen) Stachelhäuter u.a. benachbarte Klasse im Stamm Chordata:
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Informatives zu den Papageifischen
Typisch für die Papageifische sind die zum namensgebenden Schnabel
zusammengewachsenen Zähne. Die hinteren Schlundzähne sind außerdem zu
Reibplatten verwachsen ("Schlundmühle"), mit denen Korallen und
Muschelschalen zu feinem Staub zerrieben werden, der dann in Form der häufig zu
sehenden weißen Wolken wieder ausgeschieden wird.
Auch die großen Rundschuppen und die durchgezogene Seitenlinie sind typisch
für Papageifische.
Die P. haben sich aus den Lippfischen entwickelt, worauf sowohl ihre
Fortbewegungsart (Schwimmen nur mit Brustflossen) als auch die
Geschlechtsumwandlung hinweist. Aus den "initialen" Männchen und
Weibchen entwickeln sich "terminale" Männchen, d.h. die Jungtiere
können beide Geschlechter aufweisen, alte Papageifische sind immer männlich.
Bei vielen Arten sind die jungen Männchen und Weibchen gleich gefärbt, erst
die älteren Männchen werden deutlich bunter. Bei nur wenigen Arten sind die
Jungtiere immer Weibchen, die sich erst viel später in Männchen
umwandeln.
Das Fleisch der Papageifische ist wabbelig und kaum zu genießen; einige Arten
sind sogar giftig. Somit werden sie vom Menschen kaum gejagt.
Artikel über Papgeifische (Sporttaucher
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Copyright berodiver, Fischbestimmung V2.2., 18.12.04, letzte Änderung am 10.5.05